Neue Satzung

Satzungsänderung / Kurzübersicht
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§ 9Abs. 1 Satz 2§ 9Abs. 1 Satz 2
Die Einberufung erfolgt mindestens zwei Wochen zuvor durch VeröffentlichungDie Einberufung erfolgt mindestens zwei Wochen zuvor durch Veröffentlichung
in der örtlichen Presse unter Bekanntgabe der Tagesordnung, in der dieim Mitteilungsblatt „donnerstags“ der Stadt Mühlheim und Stadt Fridingen
Gegenstände der Beschlussfassung bezeichnet sind.unter Bekanntgabe der Tagesordnung, in der die Gegenstände der
Beschlussfassung bezeichnet sind.
§ 11Ausschuss§ 11Ausschuss
Der Ausschuss besteht aus:Der Ausschuss besteht aus:
1.den Mitgliedern des Vorstandes, dem Schriftführer,1.den Mitgliedern des Vorstandes, dem Schriftführer,
2.Leiter Spielbetrieb (Passwesen, Spielverlegungen usw. ),2.Leiter Spielbetrieb,
3.Leiter Materialwirtschaft (Anschaffungen Sportgeräte, Sportkleidung usw.),3.Leiter Materialwirtschaft,
4.Elternvertreter (Anzahl 2),4.Elternvertreter (Anzahl 2),
5.Trainervertreter (Anzahl 1),5.Trainervertreter (Anzahl 1),
6.Jugendvertreter (Anzahl 2),6.je ein Vorstandsmitglied der an dem JFV beteiligten Vereine.
7.Schiedsrichterbeauftragter,
8.je ein Vorstandsmitglied der an dem JFV beteiligten Vereine.
§ 13Wahl und Amtsdauer§ 13Wahl und Amtsdauer
1.Jeweils der 1.Vorsitzende, der 3. Vorsitzende und der Schriftführer werden1.Jeweils der 1.Vorsitzende und der 3. Vorsitzende  werden rotierend mit dem
rotierend mit dem 2. Vorsitzenden und dem Finanzvorstand auf zwei Jahre 2. Vorsitzenden und dem Finanzvorstand auf zwei Jahre gewählt.
gewählt.
2.Von der Versammlung sind für die Dauer von 2 Jahr zu wählen:2.Von der Versammlung sind für die Dauer von 2 Jahren zu wählen:
a) Leiter Spielbetrieb (Passwesen, Spielverlegungen usw. ),a) der Schriftführer,
b) Leiter Materialwirtschaft (Anschaffungen Sportgeräte, Sportkleidung usw.).b) Leiter Spielbetrieb,
3.Von der Versammlung sind für die Dauer von 1 Jahr zu wählen:   c) Leiter Materialwirtschaft.
a) Schiedsrichterbeauftragter.
3.Von der Versammlung zu bestätigen sind:
4.Von der Versammlung zu bestätigen sind:a) Trainervertreter,
a) Trainervertreterb) Elternvertreter.
b) Jugendvertreter
c) Elternvertreter

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